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File:Kozeluh349.jpg

Aus Wikimedia Commons, dem freien Medienarchiv
Originaldatei (2.700 × 3.300 Pixel, Dateigröße: 4,58 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Anonymus: Leopoldo Kozeluch, maestro di musica della camera di S.M. Imp. : from an original picture in the possession of F. Linley   (Wikidata search (Cirrus search) Wikidata query (SPARQL)  Create new Wikidata item based on this file)
Künstler
C. C. Böhme
Nach William Ridley (1764–1838)  wikidata:Q21556975
 
Beschreibung britischer Graveur
Geburts-/Todesdatum 1764 Auf Wikidata bearbeiten 15. August 1838 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Addlestone Auf Wikidata bearbeiten
Normdatei
artist QS:P170,Q4233718,P1877,Q21556975
Titel
Leopoldo Kozeluch, maestro di musica della camera di S.M. Imp. : from an original picture in the possession of F. Linley
Beschreibung
Abgebildete Person: Leopold Koželuh
Datum 1797
date QS:P571,+1797-00-00T00:00:00Z/9
Technik Stich
institution QS:P195,Q193563
Inventarnummer
Est.Kozeluch001
Herkunft/Fotograf
Gallica
Dieses Bild stammt aus der Digitalen Bibliothek Gallica und ist verfügbar unter der ID btv1b8421462d

Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich. Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen.

Sprachen:
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
  • Der Autor (oder der letzte Autor im Falle eines Gemeinschaftswerks) ist vor mehr als 70 Jahren gestorben (CPI art. L123-1) und kam nicht in den Genuss einer Verlängerung des Urheberrechts (CPI art. L123-8, L123-9 und L123-10)[1];
  • Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
  • Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).

Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
  1. Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
  2. Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.

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Public domain
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1930 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Public domain
Die urheberrechtliche Situation dieses Werkes ist theoretisch unsicher, weil in dem Herkunftsland die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und das Todesdatum des Autors nicht bekannt ist. Das Datum der Erstellung dieses Werkes liegt jedoch schon mehr als 120 Jahre zurück und es ist daher eine vertretbare Annahme, dass der Urheberschutz bereits abgelaufen ist (siehe hier die Community-Diskussion). Bitte diese Vorlage nicht verwenden, wenn das Todesdatum des Autors bekannt ist.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.

Lizenz

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Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.

Dateiversionen

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aktuell11:09, 27. Nov. 2018Vorschaubild der Version vom 11:09, 27. Nov. 20182.700 × 3.300 (4,58 MB)Rettinghaus (Diskussion | Beiträge)higher resolution and better quality
10:50, 27. Nov. 2018Vorschaubild der Version vom 10:50, 27. Nov. 20181.005 × 1.272 (232 KB)Rettinghaus (Diskussion | Beiträge)Reverted to version as of 20:34, 13 February 2009 (UTC)
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20:34, 13. Feb. 2009Vorschaubild der Version vom 20:34, 13. Feb. 20091.005 × 1.272 (232 KB)Vejvančický (Diskussion | Beiträge){{Information |Description={{en|1=Portrait of Leopold Koželuh by W. Ridley}} |Source=Jan Racek: Česká hudba, pictorial supplement, p. 30 |Author=W. Ridley |Date=1752-1818 |Permission= |other_versions= }} <!--{{ImageUpload|full}}-->

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