Der bislang einzige Löschantrag zu drei von meinen Fotos betrifft ein moralisch heikles, vielleicht auch juristisch strittiges Problem: Darf man Gräber/Grabsteine (solche aus unserer Zeit) fotografieren und die Fotos veröffentlichen? Fällt das unter Datenschutz? Oder unter postmortales Persönlichkeitsrecht? Oder sind wir im „grünen Bereich“, weil die Grabmäler sich im öffentlichen Raum befinden? Oder weil die üblicherweise auf Grabsteinen zu findenden Informationen von ganz allgemeiner Art sind? (Soweit keine Fotos auf dem Stein angebracht wurden.)
Haben Angehörige einen Anspruch auf Löschung solcher Wiki-Fotos, solange es sich nicht um eine Person des öffentlichen Interesses handelt? Oder ist das im Fall eines Falles lediglich ein freundliches Entgegenkommen (courtesy deletion) unsererseits, ohne dass eine Verpflichtung bestünde? – Die Admins haben in ähnlichen Fällen einander entgegengesetzte Entscheidungen getroffen.
Juristisch soll das wohl im „grünen Bereich“ sein. Vgl. die Ausführungen von h-stt unter w:de:Portal Diskussion:München#Gräberfotos Nordfriedhof (München) (27. Juli 2022) und die Grundsatzbemerkung auf der Website grabsteine.genealogy.net (deren Projekt noch erheblich weiter geht). – Es bleibt die Frage der Pietät. Bei genealogy.net will man solchen Bedenken durch Abwarten des Trauerjahrs Rechnung tragen. – Und hier?