File talk:Anklage Trott.jpg
Jump to navigation
Jump to search
Nach dem Titel soll das Dokument die Anklageschrift, nach der Beschreibung ein Verhandlungsprotokoll zeigen.
Die Anklageschrift kann es nicht sein, denn bei Anklageerhebung sind die erkennenden Richter noch nicht bekannt (jedenfalls nicht die ehrenamtlichen Richter) und auch nicht der Termin der Hauptverhandlung. Ein Verhandlungsprotokoll wäre aber nicht mit "Im Namen des Deutschen Volkes" überschrieben. Außerdem liest sich der Text am Ende als würde es auf der zweiten Seite weitergehen mit "für Recht erkannt" bzw. "folgendes URTEIL gefällt", was ebenfalls nicht für ein Protokoll spricht.
Ich würde darauf tippen, dass es sich um die erste Seite des Urteils handelt.