File:Штандарт РСХА.png
Aus Wikimedia Commons, dem freien Medienarchiv
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Größe dieser Vorschau: 800 × 457 Pixel. Weitere Auflösungen: 320 × 183 Pixel | 640 × 366 Pixel | 1.200 × 686 Pixel.
Originaldatei (1.200 × 686 Pixel, Dateigröße: 141 KB, MIME-Typ: image/png)
Dateiinformationen
Strukturierte Daten
Bildtexte
Beschreibung[Bearbeiten]
BeschreibungШтандарт РСХА.png |
Русский: Герб РСХА |
Datum | |
Quelle | Eigenes Werk |
Urheber | Евгений Мечников |
Lizenz[Bearbeiten]
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“.
- Dieses Werk darf von dir
- verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
- neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
- Zu den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 07:32, 11. Okt. 2021 | 1.200 × 686 (141 KB) | Евгений Мечников (Diskussion | Beiträge) | Cross-wiki upload from ru.wikipedia.org |
Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Die folgende Seite verwendet diese Datei:
Globale Dateiverwendung
Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:
- Verwendung auf ar.wikipedia.org
- Verwendung auf ca.wikipedia.org
- Verwendung auf cs.wikipedia.org
- Verwendung auf eu.wikipedia.org
- Verwendung auf fr.wikipedia.org
- Verwendung auf he.wikipedia.org
- Verwendung auf hu.wikipedia.org
- Verwendung auf ru.wikipedia.org
- Verwendung auf tr.wikipedia.org
- Verwendung auf uk.wikipedia.org
- Verwendung auf www.wikidata.org