File:BW Sonderabzeichen Fallschirmspringer.png

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BW_Sonderabzeichen_Fallschirmspringer.png (520 × 173 Pixel, Dateigröße: 35 KB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung

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Beschreibung
Deutsch: Sonderabzeichen für Fallschirmspringer der Bundeswehr

Voraussetzungen:

Stufe I, Bronze: Besitz eines Militärfallschirmspringerscheins und fünf Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch 50 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.

Anmerkung:

Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.

Ausführung:

Stilisierter Fallschirm mit Eichenlaubumrandung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Datum Unbekanntes Datum
Quelle
Urheber Bundeswehr
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Diese Datei stammt aus einer offenen Dienstvorschrift der Bundeswehr. Da diese als amtliche Werke gelten, ist ihr Inhalt gemeinfrei („public domain“). Dennoch kann er auf Grund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen in seiner Nutzung beschränkt sein.

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aktuell00:56, 29. Jul. 2019Vorschaubild der Version vom 00:56, 29. Jul. 2019520 × 173 (35 KB)Gunnar.offel (Diskussion | Beiträge)== {{int:filedesc}} == {{Information |Description = {{de|1=Sonderabzeichen für Fallschirmspringer der Bundeswehr '''Voraussetzungen:''' ::Stufe I, Bronze: Besitz eines Militärfallschirmspringerscheins und fünf Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern. Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern. Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch...

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