File:BW Tätigkeitsabzeichen Fliegerarzt.png

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Beschreibung

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Beschreibung
Deutsch: Tätigkeitsabzeichen für Fliegerarzt der Bundeswehr

Voraussetzungen:

Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Arzt Luftfahrtmedizin“.
Stufe II, Silber: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Fliegerarzt“, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden).
Stufe III, Gold: wie Stufe II, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 100 Flugstunden (davon können bis zu 50 Simulatorflugstunden angerechnet werden).

Anmerkung:

Die fachbezogene Verwendung beginnt mit der Ausbildung zum Arzt Luftfahrtmedizin. Flugstunden während der Ausbildungszeit werden angerechnet. Es ist ein Flugzeitennachweis zu führen.

Ausführung:

Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Datum Unbekanntes Datum
Quelle
Urheber Bundeswehr
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
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15:35, 28. Sep. 2018Vorschaubild der Version vom 15:35, 28. Sep. 2018518 × 170 (32 KB)Gunnar.offel (Diskussion | Beiträge){{Information |Description = {{de|1=Tätigkeitsabzeichen für Fliegerarzt der Bundeswehr '''Voraussetzungen:''' ::Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Arzt Luftfahrtmedizin“. ::Stufe II, Silber: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Fliegerarzt“, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden). ::Stufe III, Gold: wie Stufe II, mindestens 10-jähr...

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