File:BW Tätigkeitsabzeichen Flugmedizinisches Assistenzpersonal.png
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Beschreibung
[Bearbeiten]BeschreibungBW Tätigkeitsabzeichen Flugmedizinisches Assistenzpersonal.png |
Deutsch: Tätigkeitsabzeichen für Flugmedizinisches Assistenzpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
Stufe II, Silber: Wie Stufe I, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Stufe III, Gold: Wie Stufe I, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und 75 Flugstunden (davon können bis zu 37,5 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Anmerkung:
Ausführung:
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Datum |
Unbekanntes Datum Unknown date |
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Quelle |
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Urheber | Bundeswehr | ||||
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aktuell | 15:28, 28. Sep. 2018 | ![]() | 520 × 161 (28 KB) | Gunnar.offel (Diskussion | Beiträge) | {{Information |Description = {{de|1=Tätigkeitsabzeichen für Flugmedizinisches Assistenzpersonal der Bundeswehr '''Voraussetzungen:''' ::Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „FlMedAss“ und nach 6 Monaten Dienst in fachbezogener Verwendung. Stufe II, Silber: Wie Stufe I, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Stufe III, Gold: Wie Stufe I, mindestens... |
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