File:DEU Kreis Ahaus COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 441 × 518 Pixel, Dateigröße: 8 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

Wappen des früheren Kreises Ahaus

Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
InfoField
English: The arms were granted on January 14, 1957. The arms show (parts of) the arms of families or areas that ruled part of the district. The first quarter shows the arms of the Lords of Ahaus, which can also be seen in the arms of the city of Ahaus. The second quarter shows the arms of the Von Lohn family. The swan is the arms of the Lords of Steinfurt. The fourth quarter shows the arms of the State of Münster, which also owned large parts of the district.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: »Quadriert; vorn oben: quadriert in Rot und Gold (Gelb), hinten oben: in Silber (Weiß) über drei schwarzen Querbalken drei schwarze Vögel, vorn unten: in Gold (Gelb) ein schwarzbewehrter roter, flügelhebender (drohender) roter Schwan und hinten unten: in Gold (Gelb) ein roter Querbalken.«
Datum 14. Januar 1957
date QS:P571,+1957-01-14T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Das Wappen vereint die Symbole der früheren Herrscher des Kreises: vorn oben die Herren von Ahaus, hinten oben die Herren von Lohn, vorn unten die Herren von Steinfurt und hinten die Farben des Hochstiftes Münster.
Künstler
InfoField
unknown - constructed and added by Jürgen Krause
Quelle
 
Dieses Bild basiert auf einer Darstellung von NGW.nl.
Andere Versionen Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: Wappen Kreis Ahaus.jpg
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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