File:DE Beckum COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 480 × 577 Pixel, Dateigröße: 3 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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Deutsch: Stadt Beckum
English: municipality of Beckum
Français : commune de Beckum
Blasonierung
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Deutsch: „In Rot drei schräge silberne (weiße) Wellenbalken, die von rechts oben nach links unten verlaufen.“ Die korrekte Blasonierung lautet: „In Rot drei schräge silberne (weiße) Wellenbalken.“ Beckum ist eine der Städte wo das Wappen nicht auf dem Siegel basiert. Das alte Siegel von 1243 zeigt den hl. Stephanus zwischen zwei spitzen Türmen. Das heutige Wappen entstand um 1500. Es erschien erstmals 1506 auf einem Relief am Rathaus und später auf Münzprägungen und einem Gerichtssiegel (1574). Die drei Bäche sind "redend" - "Bechem" bzw. "Beckehem" sind die mittelalterlichen Bezeichnungen der Stadt und bedeuten "Ort am Bach". Die jetzigen Wappenfarben sind seit 1677 gesichert.
English: „Gules, three bends wavy Argent.“ The colours of the arms are known since 1677. The arms were granted officially again on March 26, 1976. Beckum was an important town for the Bishops of Münster, who granted city rights in 1231. Unlike many other German towns, the arms were not based on the old seals. The seals , showed a city gate with church and the patron saint, St. Stephanus. The arms appeared around 1500 on the city hall and later also on coins and elsewhere. The arms are canting, Bach=Bachheim=Beckum (Bach=brook).
Referenzen
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Datum 26. März 1976 - first granted about 1500
Künstler
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Autor/-in unbekanntUnknown author
Quelle
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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