File:Dienstsiegel der Stadt Detmold laut Hauptsatzung.png

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Dienstsiegel_der_Stadt_Detmold_laut_Hauptsatzung.png (500 × 500 Pixel, Dateigröße: 23 KB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung

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Beschreibung
Deutsch: Dienstsiegel der Stadt Detmold laut Hauptsatzung. Der Stadt ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November 1955 das Recht zur Führung dieses Siegels verliehen worden. Es wird in Art. 2 Abs. 3 der Hauptsatzung wie folgt beschrieben:
  • Die Stadt führt ein Dienstsiegel mit dem Stadtwappen. Das Dienstsiegel gleicht in der Form dem dieser Hauptsatzung beigedrückten Siegel. Es hat einen Durchmesser von 3,5 cm.

Die Blasonierung des als Siegelbild enthaltenen Wappens in Abs. 1 des gleichen Artikels lautet:

  • In Rot eine weiße Stadtbefestigung; über einer zinnengekrönten Mauer, die an den Enden mit zwei freiste- henden Kreuzen und vor den mittleren Zinnenöffnungen mit zwei Lippischen Rosen (rot mit gelben Butzen) auf Schilden versehen ist, öffnet sich zwischen zwei dreigeschossigen Zinnentürmen ein Torbogen, der eine Lippische Rose (rot mit gelben Butzen) auf weißem Grund einschließt. Über dem Torbogen ein Mittelturm mit spitzem Dach, das auf der Spitze ein Kreuz, an den beiden Dachenden je eine Kugel trägt.
Das hier dargestellte Siegel wurde der Hauptsatzung der Stadt Detmold vom 05. Dezember 1995 (zuletzt geändert durch 20. Änderungssatzung vom 14.03.2013) beigedrückt. Es zeigt die Umschrift oben „Stadt“, unten „Detmold“, die Unterscheidungsnummer „59“ und als Siegelbild das Stadtwappen.
English: seal of the city of Detmold
Français : sceau de la ville de Detmold
Datum
Quelle aus der Hauptsatzung der Stadt Detmold vom 05. Dezember 1995 (zuletzt geändert durch 20. Änderungssatzung vom 14.03.2013), 2013-07-04 von ludger1961 ins PNG-Format gesetzt
Urheber Stadt Detmold, Datei bearbeitet durch ludger1961
Genehmigung
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Public domain Dieses Bild stellt das Siegel einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Siegel gemeinfrei („public domain“).

Siegel sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Dienstsiegel.

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