File:Flagge Tecklenburg.svg

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Beschreibung

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Beschreibung
Deutsch: Flagge der Stadt Tecklenburg: „Von Rot zu Weiß im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift (gemeint ist quergestreift), in der Mitte, etwas zur Stange hin verschoben, das Stadtwappen.“ Der Stadt Tecklenburg ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten in Münster vom 16.12.1976 das Recht zur Führung eines Wappens, einer Flagge, eines Banners und eines Dienstsiegels verliehen worden.
English: flag of the City of Tecklenburg
Français : drapeau de la Ville de Tecklenburg
Datum
Quelle § 2 der Hauptsatzung der Stadt Tecklenburg
Urheber
English: unknown
Andere Versionen
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Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Wappen Deutschlands
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