File:Oberamt Blaubeuren Titel.jpg

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Originaldatei(1.802 × 2.417 Pixel, Dateigröße: 340 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung Beschreibung des Oberamts Blaubeuren, Cotta, Stuttgart und Tübingen 1830 (Blaubeuren, Stadt im Alb-Donau-Kreis /Baden-Württemberg)
Datum
Quelle
Deutsch: Scan einer Faksimileausgabe: Bissinger, Magstadt 1976, ISBN 3-7644-0007-2
English: Scan from facsimile edition: Bissinger, Magstadt 1976, ISBN 3-7644-0007-2
Urheber Prof. Johann Daniel Georg von Memminger (1773-1840)
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell10:01, 23. Apr. 2008Vorschaubild der Version vom 10:01, 23. Apr. 20081.802 × 2.417 (340 KB)Pfaerrich (Diskussion | Beiträge)de: Dies ist ein Scan des Buches: en: This is a scan of the book: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren, Cotta, Stuttgart und Tübingen 1830 (Blaubeuren, Stadt im Alb-Donau-Kreis /Baden-Württemberg) Source de: Scan einer Faksimileausgabe: Bissinger, Mags

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