File:Vergleich zwischen den Brüdern Ernst und Wolfgang (Wolfgang Andreas) von Graben wegen der Streitigkeiten um die Verlassenschaft nach ihrem Bruder Virgil von Graben im Jahre 1511.jpg
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[Bearbeiten]BeschreibungVergleich zwischen den Brüdern Ernst und Wolfgang (Wolfgang Andreas) von Graben wegen der Streitigkeiten um die Verlassenschaft nach ihrem Bruder Virgil von Graben im Jahre 1511.jpg |
Deutsch: 19.02.1511
Vergleich zwischen den Brüdern Ernst und Wolfgang €Wolfgang Andreas) von Graben wegen der Streitigkeiten um die Verlassenschaft nach ihrem Bruder Virgil von Graben , zustandegekommen durch die Schiedsleute Hanns Geuman, Hochmeister des St. Georgs Ritterordens zu Millstatt, Balthasar Thanhauser, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, Ulrich von Ern(n)au und Sewald Feulner und Veit Weltzer, Landesverweser und Hauptmann des Stiftes Gurk, als Obmann, laut dem Schiedsspruch: Ernst soll Wolfgang 12 Pfund Pfennig Geld "und für die mawtt" geben und 100 Gulden, die ihm vormals zugesprochen worden sind. Außerdem sollen Wolfgang und seine Erben die hernach geschriebenen Güter, Leute und Stuck, die er schon innegehabt hat, auch weiterhin innehaben wie andere freie Güter: eine Taferne mit ihrer Zugehörung zu Velden "pey dem Werd see" gelegen, drei Güter zu ?B..euing ober Villach , ein Gut ob "Feucht" , das Hanns Fresacher mit bebaut, ein Zehent zu "Winkchlern am Kestenperg" (Köstenberg), ein Gut unter Ortenburg, eine Taferne mit einem Zulehen, das Kresnigk innehat, eine Hube daselbst, die Ruepl Oberlennder innehat, ein Gut zu Fresach, eine "pewntten" zu Sand Liennhardt unter Sachsenburg; aus seinem Weingarten zu Sumeregk (Burg Sommeregg bei Seeboden) soll er ihm jährlich 12 Yhrn Most geben, weiters soll Wolfgang der Forchtensee (? Farchtner See b. Paternion) mit seiner Zugehörung mitsamt dem Bach und "zynns vischen" eingeantwortet werden, in dem jedoch auch der Goldacher, kaiserlicher Rat, von Sommeregg das Recht zum Fischen hat; weiters werden Ansprüche wegen einem Lehenrückfall von Pangratz Hemel erwähnt, und schließlich sollen sie gemeinsam den dritten Teil des väterlichen und mütterlichen Erbes verantworten. Die Schiedsleute legen fest, dass Ernst und Wolfgang von Graben bei Nichteinhaltung der einzelnen Auflagen dem Kaiser als Landesfürsten von Kärnten 1000 Gulden zu zahlen haben. Siegler: Ernst von Graben, Hans Gewman, Hochmeister des St. Georgs Ritterordens zu Millstatt, Balthasar Tanhawser, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, Ulrich von Ernaw (Ernau), Sewald Fewllner, Veit Weltzer, Verweser in Kärnten und Hauptmann des Stiftes zu Gurk als Obmann |
Datum | |
Quelle | http://monasterium.net:8181/mom/AT-KLA/KLA-688/AT-KLA_688-B-192_F_St/charter?q=Graben%20Sommeregg |
Urheber | Urkunde: Khevenhüller, Familie AT-KLA 688-B-192 F St |
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aktuell | 23:01, 11. Sep. 2023 | ![]() | 2.334 × 1.949 (2,52 MB) | Donald1972 (Diskussion | Beiträge) | Uploaded a work by Urkunde: Khevenhüller, Familie AT-KLA 688-B-192 F St from http://monasterium.net:8181/mom/AT-KLA/KLA-688/AT-KLA_688-B-192_F_St/charter?q=Graben%20Sommeregg with UploadWizard |
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