File:Wapen van Friesland.jpg

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Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung
Nederlands: Wapen van de provincie Friesland (authentieke versie)
Frysk: Wapen fan de provinsje Fryslân (autentike ferzje)
Deutsch: Wappen der niederländischen Provinz Friesland (authentische Version)
Datum
Quelle Provinciaal blad van Friesland 1958, no. 12
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author

Lizenz[Bearbeiten]

Wappen einer niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Dieses Bild stellt das Wappen einer (ehemaligen) niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie einer Gemeinde, Provinz, Wasserschaft (waterschap) oder Diözese, dar. Diese Wappen sind im offiziellen Register des Hohen Rats des Adels (Hoge Raad van Adel) registriert und wurden bzw. werden von der entsprechenden Körperschaft, der das Wappen durch Königlichen Erlass erteilt wurde, verwendet. Es ist jedem erlaubt, ein Bild eines Wappens zu verwenden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die im Ministerialrundschreiben des Innenministeriums vom 3. September 1979 (niederländisch) erläutert werden.

Auszug aus dem Rundschreiben: Die Darstellung eines Gemeindewappens ist erlaubt: Die Gemeinde besitzt kein Urheberrecht am Wappen. Es spricht auch nichts gegen die Verwendung eines Gemeindewappens als Herkunftsangabe auf Gegenständen, mit denen Handel betrieben (z. B. Souvenirs) oder Werbung gemacht wird, sofern keineswegs der Eindruck vermittelt wird, dass die Herstellung oder der Handel dieser Gegenstände unter der Verantwortung der Gemeinde erfolgt.

Nach niederländischem Recht kann ein Wappen daher frei verwendet werden und ist damit gemeinfrei. Jeder hat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Beschreibung im Königlichen Erlass ein Wappen (auf Papier oder elektronisch) in seinem eigenen Stil zu zeichnen. Ein solches Wappen gilt als das Wappen der jeweiligen Körperschaft und kann innerhalb der Beschränkungen des oben genannten Rundschreibens auch so genannt werden. Jedoch besitzt an jeder einzelnen Zeichnung der Hersteller der jeweiligen Zeichnung das Urheberrecht. Die Verwendung einer solchen Zeichnung erfordert daher die Erlaubnis des Urhebers, also des Zeichners, nicht aber der öffentlichen Körperschaft.

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Beschreibung[Bearbeiten]

In azuur twee gaande, boven elkander geplaatste gaande leeuwen van goud, vergezeld van zeven liggende blokjes van hetzelfde, geplaatst 2 : 2 : 3. Het schild gedekt met een gouden kroon van vijf bladeren en vier paarlen en gehouden door twee leeuwen van goud.

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aktuell19:34, 16. Sep. 2013Vorschaubild der Version vom 19:34, 16. Sep. 20131.792 × 1.296 (216 KB)Bouwe Brouwer (Diskussion | Beiträge){{Information |Description ={{nl|1=Wapen van de provincie Friesland (authentieke versie)}} {{fy|1=Wapen fan de provinsje Fryslân (autentike ferzje)}} {{de|1=Wappen der niederländischen Provinz Friesland (authentische Version)}} |Source =Pr...

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