File:§169 Jagdrecht Paulskirchenverfassung 28.03.1849.png

Aus Wikimedia Commons, dem freien Medienarchiv
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(930 × 1.001 Pixel, Dateigröße: 503 KB, MIME-Typ: image/png)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
English: Title page and § 169 "Right to hunt" of the Frankfurt Constitution of the German Reich, 28th March 1849, tying the right to hunt to land ownership
Deutsch: Titelblatt der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 sowie deren Artikel IX. § 169 Abs. 1 Jagdrecht – eine Rechtsnorm des objektiven Jagdrechts, die das subjektive Jagdrecht an das Grundeigentum bindet, Zitat: "Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden."
Datum
Quelle https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que835.pdf
Urheber en:Frankfurt Parliament

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell05:25, 4. Jan. 2019Vorschaubild der Version vom 05:25, 4. Jan. 2019930 × 1.001 (503 KB)Tilon3 (Diskussion | Beiträge)horizontal alignment
20:05, 14. Dez. 2018Vorschaubild der Version vom 20:05, 14. Dez. 2018930 × 1.001 (442 KB)Tilon3 (Diskussion | Beiträge)thinner border
01:22, 14. Dez. 2018Vorschaubild der Version vom 01:22, 14. Dez. 2018940 × 1.016 (442 KB)Tilon3 (Diskussion | Beiträge){{Information |description ={{en|1=§ 169 - Right to hunt - Constitution of the German Reich 1849}} {{de|1=§ 169 - Jagdrecht - Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849}} |date =28.03.1849 |source =https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que835.pdf |author =Ich }} Category:Constitution of the German Reich 1849 Category:Hunting

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten