File:Ante Pavelić StAF W 134 Nr. 026020 Bild 1 (5-92156-1).jpg

Aus Wikimedia Commons, dem freien Medienarchiv
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(1.008 × 1.401 Pixel, Dateigröße: 284 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung „Dr. Ante Pavlrlic, Poglawinnik“
Datum
Quelle Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, W 134 Nr. 026020, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-92156
Urheber
Willy Pragher  (1908–1992)  wikidata:Q2571685
 
Willy Pragher
Alternative Namen
Willi Pragher; Pragher
Beschreibung deutscher Fotograf
Geburts-/Todesdatum 4. Mai 1908 Auf Wikidata bearbeiten 25. Juni 1992 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Berlin Freiburg im Breisgau
Wirkungsdaten 1924–1992
Wirkungsstätte
Berlin, Freiburg im Breisgau
Normdatei
creator QS:P170,Q2571685
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
http://www.landesarchiv-bw.de/web/54580

Lizenz[Bearbeiten]

w:de:Creative Commons
Namensnennung
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 Deutschland“ lizenziert.
Namensnennung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Fotograf: Willy Pragher
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell18:29, 8. Feb. 2015Vorschaubild der Version vom 18:29, 8. Feb. 20151.008 × 1.401 (284 KB)AndreasPraefcke (Diskussion | Beiträge)

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Weitere globale Verwendungen dieser Datei anschauen.

Metadaten