File:Bundesarchiv B 145 Bild-F080597-0002, Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof.jpg
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Bundesarchiv_B_145_Bild-F080597-0002,_Bundesverfassungsgericht,_Richterin_Karin_Graßhof.jpg (800 × 496 Pixel, Dateigröße: 41 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof ( ) | |||||||||||||||||||||||||||
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Fotograf |
creator QS:P170,Q18508147 |
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Beschreibung InfoField |
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Titel |
Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof |
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Original-Bildunterschrift |
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Millarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben. da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungwidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem "Abstrakten Normenkontrollverfahren" soll am 18. April 1989 verkündet werden. |
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Abgebildete Personen |
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Abgebildeter Ort | Bundesverfassungsgericht | ||||||||||||||||||||||||||
Datum |
17. Januar 1989 date QS:P571,+1989-01-17T00:00:00Z/11 |
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Sammlung |
institution QS:P195,Q685753 |
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Momentaner Standort |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bildbestand (B 145 Bild) |
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Inventarnummer | |||||||||||||||||||||||||||
Quelle |
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Lizenz
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Namensnennung: Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0002 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0
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Bildtitel | Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Millarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben. da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungwidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem "Abstrakten Normenkontrollverfahren" soll am 18. April 1989 verkündet werden. |
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Titel | Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof |
Fotograf | Reineke, Engelbert |
Namensnennung/Veröffentlicher | Bundesarchiv |
Kurztitel | B 145 Bild-F080597-0002 |
Erfassungszeitpunkt | 17. Januar 1989 |
IIM-Version | 2 |
Besondere Anweisungen | Richterin Dr. Karin Graßhof |