File:C 5 - Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1934.svg

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Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
Deutsch: c 5:Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 902.
Datum
Quelle Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 902. Selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus
Urheber Mediatus
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W3C grn 
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Inkscape-yes 
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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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