File:Codex Balduineus S.19b.jpg

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Originaldatei(4.000 × 2.865 Pixel, Dateigröße: 2,35 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

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Beschreibung
English: Codex Balduineus or Kaiser Heinrichs Romfahrt, folio 19b. Coats of arms displayed:[1] Lords of Geroldseck (Hohengeroldseck), Lords of Isenburg, Knights of Fleckenstein, Electorate of Trier, Counts of Hohenlohe, Castlecounts of Nürnberg/Counts of Zollern (Hohenzollern-Hechingen), Counts of Sponheim. The others are invented according to[1].
Datum etwa 1340
date QS:P,+1340-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle http://www.thomasgransow.de/Rom/Ankunft_in_Rom/Ankunft_in_Rom%20.htm by Thomas Gransow.
Urheber Unknown. Under request of Baldwin of Luxembourg.
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Andere Versionen

Lizenz:

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Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
  1. a b Kaiser Heinrichs Romfahrt. Die Bilderchronik von Kaiser Heinrich VII. und Kurfürst Balduin von Luxemburg 1308-1313. Herausgegeben von Franz-Josef Heyen. ISBN 3-423-01358-3

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aktuell18:14, 22. Dez. 2023Vorschaubild der Version vom 18:14, 22. Dez. 20234.000 × 2.865 (2,35 MB)Dorado (Diskussion | Beiträge){{Information |Description={{en|1=Codex Balduineus or Kaiser Heinrichs Romfahrt, folio 19b. Coats of arms displayed:<ref name="heyen">Kaiser Heinrichs Romfahrt. Die Bilderchronik von Kaiser Heinrich VII. und Kurfürst Balduin von Luxemburg 1308-1313. Herausgegeben von Franz-Josef Heyen. {{ISBN|3-423-01358-3}}</ref> Lords of Geroldseck (Hohengeroldseck), Lords of Isenburg, Knights of Fleckenstein, Electorate of Trier, Counts of Hohenlohe, Castlecounts of Nürnberg/Counts of Zollern (Hohenzollern...

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