File:DEU Hof COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 636 × 730 Pixel, Dateigröße: 240 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Stadt Hof (Saale)
English: of the town of Hof, Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: Rot zwei silberne Zinnentürme mit Spitzdächern; ihnen unten aufgelegt ein gelehnter schwarzer Schild, darin ein rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentgulesorsable
Datum Seit 14 Jh.
Provenienz
Deutsch: Seit 1335 sind erste Siegelabdrucke überliefert. Sie zeigen die beiden Türme und den gelehnten Löwenschild. Die Türme symbolisieren im allgemeinen die Stadt, Hof hat seit etwa 1260 Stadtcharakter. Der Löwe weist auf die Vögte von Weida hin. Als Lehenträger der bayerischen Herzöge führten sie den wittelsbachischen Löwen in ihrem Wappen. Sie waren schon vor 1244 mit der Stadtherrschaft von Hof belehnt. Der wittelsbachische Löwe blieb auch nach dem Übergang der Stadt 1318 an die Burggrafen von Nürnberg im gemeindlichen Hoheitszeichen erhalten. Seit 1571 erscheinen auf den Wappenwiedergaben zusätzlich zwei wilde Männer und ein hinter dem Löwenschild stehender Engel. Von 1820 bis 1840 waren die beiden Türme mit einem klassizistischen Giebel verbunden. König Ludwig I. verlieh 1840 das Wappen wieder in der Form von 1571 und legte die Farben fest. Als man 1954 die Stadtfahne einführte, wünschte die Stadt die Wiederannahme des Wappens in der Form von 1335. Diesem Wunsch stimmte das Ministerium 1960 zu.
Künstler
InfoField
traditional
Vektor:
Quelle Website der Stadt Hof
Andere Versionen
 Wappen-Hof.jpg
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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