File:DEU Ködnitz COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 559 Pixel, Dateigröße: 57 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Ködnitzim Kreis Kulmbach, Bayern
English: of the municipality of Ködnitzin the district of Kulmbach, in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Über einem schwarzen Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Rot eine durchgehende eingeschweifte silberne Spitze, darin die rote Krümme eines Abtstabes, beseitet von je einer silbernen heraldischen Rose mit goldenen Butzen.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorgulessable
Datum 1984
date QS:P571,+1984-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Ködnitz besteht seit 1971 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Kauerndorf und Ködnitz. Im Gemeindewappen sind Elemente aus Wappen verschiedener Adelsgeschlechter vertreten, die für die Geschichte der Gemeinde wichtig waren. Die geschweifte Spitze und die beiden Rosen weisen auf die Herren von und zu Guttenberg und auf die Hänlein von Plassenberg. Beide Adelsgeschlechter stammen von den Herren von Plassenberg ab, Ministerialen der Andechs-Meranier. Die Farben Silber und Schwarz im Schildfuß erinnern an die einstigen Landesherren, die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg. Die rote Krümme eines Abtstabes stellt die einstigen Beziehungen von Kauerndorf zum Kloster Langheim dar. Der silberne Wellenbalken weist auf den durch das Gemeindegebiet fließenden Weißen Main hin.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
Inkscape-yes 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
WikiProjekt Heraldik logo 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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