File:DEU Linden (Westerwald) COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 475 × 560 Pixel, Dateigröße: 25 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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Deutsch: der Ortsgemeinde Linden (Westerwald) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz.
English: of the municipality of Linden (Westerwald) in the Westerwaldkreis in Rhineland-Palatinate, Germany.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Das Wappen von Linden ist durch eine schräglinke Linie in Grün und Silber aufgeteilt, wobei den linken grünen Bereich eine goldene Linde mit Ast- und Blattwerk ziert und auf der rechten silbernen Seite eine blaue Fontäne aus einer silbernen Brunnenschale emporschießt.
Referenzen
InfoField
Die Ortsgemeinde Linden stellt sich vor
Tingierung
InfoField
argentorazurevert
Datum Unbekanntes Datum
Unknown date
Provenienz
Deutsch: Die Goldene Linde verweist auf die frühgeschichtlichen Aspekte, denn schon bei den Germanen spielte die Linde (lat.Tilia, gehört zur Gattung der Laubbäume) als "heiliger Baum" im Volksbrauchtum eine entscheidende Rolle. Feste, Trauungen, Versammlungen und Gerichte fanden bevorzugt unter Dorflinden statt. Durch die Grenzlage von Linden ist es aber eher unwahrscheinlich, dass die Gemeinde nach einer Gerichtslinde benannt wurde. Die blaue Wasserföntäne deutet auf die Wied, die in Linden entspringt. Dabei ist auch von Bedeutung, dass zahlreiche Mühlen der Region die Wied als Antriebsquelle nutzten. Zudem bildete der Fluss im Jahr 948 die Grenze zwischen den Erzbistümern Trier und Köln.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle
 
Dieses Bild basiert auf einer Darstellung von NGW.nl.
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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