File:DEU Ludwigsstadt COA.svg

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Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Ludwigsstadt im Kreis Kronach, Bayern
English: of the municipality of Ludwigsstadt in the district of Kronach, in Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: In Silber auf grünem Boden stehend der Erzengel Michael im langen, roten Gewand mit goldenen Flügeln; er hält in der Rechten einen silbernen Stab mit goldenem Kreuz, mit der Linken eine goldene Waage, in deren gesenkter Schale ein nackter Mensch, in der erhöhten ein Teufel sitzt.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorcarnationgulessablevert
Datum 14. Jahrhundert
date QS:P571,+1350-00-00T00:00:00Z/7
Provenienz
Deutsch: Kaiser Karl IV. verlieh Ludwigsstadt vor 1377 Stadtrechte, die dem Ort im Jahr 1525 durch Friedrich von Thüna genommen wurden. Seit 1953 ist Ludwigsstadt wieder Stadt. Aus der Zeit der ersten Stadtrechtsverleihung stammt wohl auch das Typar, das 1953 im Rathaus gefunden wurde. Auf dem Siegel ist der heilige Michael mit dem Kreuzstab und der Waage abgebildet. Seit 1559 sind Abdrucke überliefert, die den Heiligen ohne Flügel und mit Schwert zeigen. Der Heilige ist Patron von Ludwigsstadt. Die Siegelformen variieren zwischen Spitzoval- und Rundform. Die dargestellten Attribute des Heiligen ändern sich in den Siegeln. In einem kleinen Marktsignet wird der heilige Michael nur in halber Körpergröße dargestellt. Die Farben richten sich nach einer Abbildung von 1819.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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