File:DEU Mötzing COA.svg
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Größe der PNG-Vorschau dieser SVG-Datei: 512 × 559 Pixel. Weitere Auflösungen: 220 × 240 Pixel | 440 × 480 Pixel | 703 × 768 Pixel | 938 × 1.024 Pixel | 1.876 × 2.048 Pixel.
Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 559 Pixel, Dateigröße: 9 KB)
Dateiinformationen
Strukturierte Daten
Bildtexte
Beschreibung[Bearbeiten]
Wappen InfoField | Deutsch: Wappen von Mötzing English: Coat of Arms of Mötzing |
Blasonierung InfoField | Deutsch: Geviert; 1: in Gold ein schwarzer Schrägbalken; 2: in Rot ein silberner Schrägwellenbalken; 3: fünfmal gespalten von Silber und Blau; 4: in Silber ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz, belegt mit einem goldenen Fadenkreuz. |
Referenzen InfoField | |
Referenzen InfoField | |
Tingierung InfoField | argentazuregulesorsable |
Datum |
Deutsch: seit 28.06.1985 |
Provenienz |
Deutsch: Die Aufteilung des Schildes in vier Felder (Vierung) erinnert an die Zusammenlegung der vier Gemeinden Dengling, Haimbuch, Mötzing und Schönach zur neuen Gemeinde Mötzing im Jahr 1972. Für Mötzing steht im ersten Feld das Wappen der im 16. Jahrhundert ausgestorbenen Familie Kastner von Mötzing. Der schwarze Balken symbolisiert zugleich den Verlauf einer wichtigen Altstraße, der sogenannten Ochsenstraße, durch das Gemeindegebiet. Für Dengling steht im zweiten Feld das Wappen der Familie Berchem, die die Gutsherrschaft bis 1848 innehatte. Das dritte Feld füllt das Wappen der Grafen von Seinsheim, die seit 1764 die wichtigsten Grundherren in Schönach und Haimbuch waren. Das Kreuz des Deutschen Ordens erinnert an die Besitzungen der Deutschordenskommende Regensburg in Haimbuch. |
Künstler InfoField |
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Quelle | [1] |
Andere Versionen |
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SVG‑Erstellung InfoField | Dieses W3C-invalide Wappen wurde mit einem unbekannten SVG-Editor erstellt. Unsichtbares Wasserzeichen Wappenzeichnung enthält unerwünschterweise ein Wasserzeichen in Form unsichtbar eingebetteten Textes |
Lizenz[Bearbeiten]
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 15:45, 10. Okt. 2015 | 512 × 559 (9 KB) | Gliwi (Diskussion | Beiträge) | == {{int:filedesc}} == {{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Mötzing}} {{en| Coat of Arms of Mötzing}} |blazon = {{de|Geviert; 1: in Gold ein schwarzer Schrägbalken; 2: in Rot ein silberner Schrägwellenbalken; 3: fünfmal ge... |
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Metadaten
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Breite | 100% |
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Höhe | 100% |