File:DEU Meppen COA.svg

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Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
InfoField
Deutsch: der Stadt Meppen.
English: of the city of Meppen.
Français : de la ville de Meppen.
Nederlands: stad van Meppen.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Gold ein roter Balken, der oben mit einem roten Tatzenkreuz besteckt ist.“
Nederlands: niet gespecificeerd
Referenzen
InfoField
Deutsch: Klemens Stadler (1970) (Deutsch) Die Gemeindewappen der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Deutsche Wappen. Bundesrepublik Deutschland, 5, Bremen: Angelsachsen-Verlag, S. 59
Tingierung
InfoField
orgules
Datum Unbekanntes Datum
Unknown date
Provenienz

Das Wappen hat Bezug zum Wappen der Fürstbischöfe von Münster, die einen roten Balken in Gold ohne das Kreuz führten. Zahlreiche münsterländische Städte nahmen jenen roten Balken in ihrem Wappen auf, um damit ihre territoriale Zugehörigkeit anzuzeigen, wählten indes zur Unterscheidung vom landesherrlichen Wappen ein „Beizeichen“ oder variierten die Farben geringfügig. Warum gerade das Tatzenkreuz als das spezielle Meppener Beizeichen gewählt wurde, ist nicht überliefert. Es lässt sich nicht vom lokalen Patron, dem hl. Vitus, herleiten. Möglicherweise könnte eine Verbindung zu der besonderen Verehrung des hl. Kreuzes in Meppen bestehen, immerhin ist schon in einer Urkunde von 1376 die Existenz einer Bruderschaft des hl. Kreuzes in der Stadt bezeugt. Da 1405 das Meppener Wappen erstmals nachgewiesen werden konnte, ist es wahrscheinlich, dass es im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts entstanden sein könnte.

Deutsch: verliehen ? (unbekannt)
English: granted ? (unknown))
Français : décorée en ? (inconnu)
Nederlands: verleend ? (niet bekend)
Künstler
InfoField
Meppen, Hagar66
Quelle
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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