File:DEU Merzkirchen COA.svg

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Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Merzkirchen
English: of the municipality of Merzkirchen
Blasonierung
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Deutsch: Im blauen Schild eine silberne Kirche, im rechten Obereck in Silber das rote kurtrierische Kreuz, im linken Obereck neunmal von Silber und Blau geteilt.
Tingierung
InfoField
argentazuregules
Provenienz
Deutsch: Merzkirchen ist als Gemeinde durch Landesgesetz mit dem 17. März 1974 neu gebildet worden aus den bis dahin eigenständigen Gemeinden Dittlingen, Kelsen, Körrig, Portz, Rommelfangen und Südlingen.

Martinskirchen, Merteskirchen, Merzkirchen bildet bereits seit Jahrhunderten den Mittelpunkt des jetzigen Gemeindegebietes. Die alte kirchliche Gliederung ist jetzt auch kommunale. 1803 zählten alle genannten Orte zur Pfarrei Merzkirchen, außer Kelsen, das zu Kirf gehörte; es kam 1859 von Kirf zu Merzkirchen. Der Ortsname ist Hinweis auf die Martinus-Kirche und aus dieser Bezeichnung gebildet. In der Form des redenden Wappens steht die Martinuskirche für den Gemeindenamen Merzkirchen im Wappen.

Die früheren Gemeinden Kelsen, Portz, Rommelfangen, Südlingen und ein Teil von Körrig gehörten bis um 1800 zu Kurtrier. Für sie steht im rechten Obereck des Wappens das kurtrierische Kreuz. Dittlingen und der andere Teil von Körrig unterstanden der luxemburgischen Landeshoheit. Für sie steht im linken Obereck der Luxemburger Schild.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle File:Wappen-merzkirchen.JPG
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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