File:DEU Mittelsinn COA.svg

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Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Mittelsinnim Landkreis Main-Spessart, Bayern
English: of the municipality of Mittelsinnin the district of Main-Spessart, in Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: Geteilt und oben gespalten von Rot und Gold, vorne drei gesenkte silberne Spitzen, hinten schräg gekreuzt zwei rote Amtsstäbe; unten in Grün ein goldenes Mühlrad, überdeckt von einem silbernen Wellenpfahl.
Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentgulesorvert
Datum 26. Juli 1984
date QS:P571,+1984-07-26T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Die drei gesenkten silbernen Spitzen weisen auf die Zugehörigkeit zum Hochstift Würzburg hin. Die gekreuzten Stäbe stellen die Funktion des Ortes als Sitz eines besonderen Zehntgerichts dar. Seit dem 15. Jahrhundert wurden die Herrschafts- und Gerichtsrechte von mehreren Herrschaftsinhabern gemeinschaftlich ausgeübt, es bestand eine so genannte Viererherrschaft. Bedeutende Herrschaftsinhaber waren die Herren von Thüngen und die Herren von Hutten. Daran erinnern die Farben Gold und Rot, die beide Adelswappen aufweisen. Die gekreuzten Stäbe im Gemeindewappen stellen zugleich den zu Beginn des 19. Jahrhunderts gebildeten und bis 1866 bestehenden bayerisch-hessischen Kondominatsbezirk (Herrschaftsgebiet) dar, zu dem Mittelsinn gehörte. Der Wellenpfahl und das Mühlrad symbolisieren den Fluss Sinn mit seinen Mühlen. Die Farbe Grün steht für den landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde sowie für die geografische Lage der Gemeinde zwischen Rhön und Spessart.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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