File:DEU Mötzing COA.svg

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Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 875 × 1.070 Pixel, Dateigröße: 18 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
InfoField
Deutsch: der Gemeinde Mötzingim Landkreis Regen, Bayern
English: of the municipality of Mötzingin the district of Regen, in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geviert; 1: in Gold ein schwarzer Schrägbalken; 2: in Rot ein silberner Schrägwellenbalken; 3: fünfmal gespalten von Silber und Blau; 4: in Silber ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz, belegt mit einem goldenen Fadenkreuz.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazuregulessable
Datum 28.06.1985
Provenienz
Deutsch: Die Aufteilung des Schildes in vier Felder (Vierung) erinnert an die Zusammenlegung der vier Gemeinden Dengling, Haimbuch, Mötzing und Schönach zur neuen Gemeinde Mötzing im Jahr 1972. Für Mötzing steht im ersten Feld das Wappen der im 16. Jahrhundert ausgestorbenen Familie Kastner von Mötzing. Der schwarze Balken symbolisiert zugleich den Verlauf einer wichtigen Altstraße, der sogenannten Ochsenstraße, durch das Gemeindegebiet. Für Dengling steht im zweiten Feld das Wappen der Familie Berchem, die die Gutsherrschaft bis 1848 innehatte. Das dritte Feld füllt das Wappen der Grafen von Seinsheim, die seit 1764 die wichtigsten Grundherren in Schönach und Haimbuch waren. Das Kreuz des Deutschen Ordens erinnert an die Besitzungen der Deutschordenskommende Regensburg in Haimbuch.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
 Wappen Moetzing.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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