File:DEU Neef COA.svg

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Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
InfoField
Deutsch: von Neef
English: of the municipality of Neef
Blasonierung
InfoField
<!--
Referenzen
InfoField
File:Wappen_Neef.png
Tingierung
InfoField
argentgulessable
Datum Seit ; SVG 12. Dezember 2019
Provenienz

Zu 1: Es wird das sogenannte "trierische Kreuz" dargestellt. Das Bistum Trier gehörte zu den drei geistlichen Kurfürstentümern in Deutschland. Der Trierer Erzbischof hatte neben der kirchlichen auch die weltliche Macht. Bei der Ausübung letzterer wurde er vor Ort durch Amtmänner vertreten. In Neef waren dies die Ritter von Metzenhausen und zeitweise auch die von Eltz. Sie residierten in der Neefer Burg, die seit 1324 dem Erzbistum gehörte.

Zu 2: Seit 1316 war im Mittelalter das dem hl. Matthias geweihte Gotteshaus Pfarrkirche für Neef. Der heilige Matthias war Mätyrer. Er wurde mit einem Beil enthauptet. Das Beil steht als Symbol für das Matthias-Patronat.Zu 3: Die Wolfsangel hatten die Ritter von Metzenhausen als Familiensymbol. Der Wolf galt als eine Bestie und als die rechte Hand des Teufels.. Mit der Wolfsangel wurde er gefangen und getötet. Dem Bösen, dem Teufel und seinen Handlangern, trat das Rittergeschlecht derer von Metzenhausen entgegen. Dies drückten sie durch die Wolfsangel in ihrem Wappen aus.Zu 4: Anlässlich des vierten Krezzuges wurde in Konstantinopel neben anderen Schätzen auch das byzantinische Kreuz erbeutet. Es soll das größte Kreuzreliquiar der christlichen Kirche sein. Ritter Heinrich von Ulmen schenkte diesen kostbaren Schatz dem Kloster Stuben, wo sein Schwester Meisterin war. Stuben wurde durch dieses Reliquiar, auch Staurothek genannt, Wallfahrtsort. Das byzantinische Kreuz drückt die Verbundenheit Neefs mit dem Kloster Stuben aus, das für den Ort die Kirchenhoheit ausübte.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [1]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
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 Wappen Neef.png
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aktuell07:47, 12. Dez. 2019Vorschaubild der Version vom 07:47, 12. Dez. 2019641 × 742 (9 KB)Chris die Seele (Diskussion | Beiträge)User created page with UploadWizard

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