File:DEU Pfreimd COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 500 × 550 Pixel, Dateigröße: 19 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Stadt Pfreimd im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.
English: of the town of Pfreimd in the district of Schwandorf, in Bavaria, Germany.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Blau übereinander drei von Rot, Grün und Gold gestreifte Regenbogen, zwischen denen zwei silberne Äschen schwimmen; in den Oberecken zwei fünfstrahlige goldene Sterne, im Schildfuß ein solcher.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentazuregulesorvert
Datum
Deutsch: seit 15 Jh.
Provenienz
Deutsch: Die Gestaltung des Wappens wird wohl durch die Lage der Stadt an den Flüssen Naab und Pfreimd beeinflusst worden sein; darauf deuten die Grundfarbe Blau und die Fische hin. Pfreimd wurde 1372 durch Landgraf Ulrich II. von Leuchtenberg zur Stadt erhoben. Siegelabdrucke sind seit 1423 überliefert. Bis Ende des 16. Jahrhunderts fehlen die Fische im Schild, die Mehrfarbigkeit der Regenbogen wurde durch Striche angedeutet. Ein Fisch im Schildfuß erscheint erstmals in einer Abbildung von 1555; seit 1580 führt Pfreimd das heutige Wappen mit den zwei als Äschen bezeichneten Fischen. Die Damaszierung statt der Streifen in den Regenbogen ist erst seit der Bürgermeistermedaille von 1819 üblich. Die Sterne waren früher sechsstrahlig.
Künstler
InfoField
  • Autor/-in unbekanntUnknown author
  • vectorized by MaxxL
Quelle Stadt Pfreimd
Andere Versionen
 Wappen Pfreimd.jpg
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von MaxxL mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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