File:DEU Verbandsgemeinde Maxdorf COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 501 × 567 Pixel, Dateigröße: 216 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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English: of the municipality of Maxdorf (Verbandsgemeinde)
Blasonierung
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Deutsch: In den vierzehnfach von Blau und Silber geteilten Schildbord durch silberne Göpel geteilt, oben rechts in Rot eine goldene Krone, oben links ein goldenes Mühlrad und unten in Blau eine rotbewehrter und –bezungter silberner Adler.
Tingierung
InfoField
argentorcélestegules
Datum 18. August 1981
date QS:P571,+1981-08-18T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Die Verbandsgemeinde Maxdorf besteht aus der Gemeinde Fußgönheim und den jungen Orten Maxdorf, Sitz der Verbandsgemeinde, Birkenheide, die im vergangenen bzw. erst in diesem Jahrhundert entstanden sind. Gerade bei Maxdorf spiegelt sich die Gründungsgeschichte durch die Darstellung der bayrischen Rauten und einer Krone in Erinnerung an den namengebenden bayrischen König im Wappen wider. Wie aus dem Wappen von Maxdorf die Krone , so wurde aus dem von Birkenheide das Mühlenrad, Hinweis auf die Eyersheimers Mühle, in das Wappen der Verbandsgemeinde aufgenommen. Für Fußgönheim steht der Adler, Hinweis auf die Leininger, die Rechte in diesem Ort besaßen. Der Göpel ist die heraldische Darstellung eines vor dem Rathaus Maxdorf errichteten und Einheit der Ortsgemeinde symbolisierenden Denkmales.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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