File:DEU Waldrohrbach COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 473 × 565 Pixel, Dateigröße: 143 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
InfoField
Deutsch: der Gemeinde Waldrohrbach
English: of the municipality of Waldrohrbach
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Durch einen silbernen Schrägwellenbalken von Blau und Grün geteilt, oben links unter einem schwebenden gleichschenkeligen angetatzten silbernen Kreuz eine silberne Lilie, unten rechts unter einer bewurzelten goldenen Tanne ein goldenes Schilfrohr.
Tingierung
InfoField
argentorcélestevert
Datum 20. Februar 1984
date QS:P571,+1984-02-20T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Der Name der Ortsgemeinde setzt sich aus den namensbestandteilen Wald, Rohr = Sumpf und Bach zusammen. Für Wald stehen das grüne Feld und die Tanne, für Sumpf ein Schilfrohr und für Bach der Schrägwellenbalken sowie dessen silberne Farbe. Dient die untere Schildhälfte der Namensdeutung, so die obere der historischen Einordnung; denn Waldrohrbach gehörte im alten Reich zum Hochstift Speyer, das in Blau ein silbernes Kreuz führte. Verwaltungsmäßig unterstand der Ort dem Amt Madenburg, d. h. Jungfrauen und Marienburg, wofür wie im Amtssiegel die Lilie gewählt wurde. Kreuz und Lilie, allerdings im unteren Feld, und der Schrägwellenbalken erscheinen auch auf alten Grenzsteinen, die zudem noch einen Krummstab und ein Z-förmiges Gebilde enthalten, vielleicht einen Forsthaken.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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