File:DEU Wertach COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 870 × 931 Pixel, Dateigröße: 8 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
InfoField
Deutsch: von Wertach
English: of the municipality of Wertach
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Grün ein schräglinker silberner Wellenbalken, der mit drei schwarzen Mühlrädern belegt ist.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentsablevert
Datum Seit 31. August 1872
date QS:P571,+1872-08-31T00:00:00Z/7,P580,+1872-08-31T00:00:00Z/11
; SVG 13. August 2017
Provenienz
Deutsch: Wertach ist seit 1423 als Markt bezeugt. Es sind allerdings keine Gerichts- oder Gemeindesiegel bekannt. Der Wellenbalken stellt den Fluss Wertach und damit auch den Ortsnamen dar, der sich aus dem Lateinischen ableitet und grün bedeutet. Die drei Mühlräder weisen auf die Mühlen entlang der Wertach hin, die Obere und Untere Mühle sowie die Reutemühle. Die von der Gemeinde seinerzeit gewünschte Blumenbekrönung des Schildes wurde vom Reichsheroldenamt abgelehnt.
Künstler
InfoField
Original:
u
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [1]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Andere Versionen
 Wappen von Wertach.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Chris die Seele mit Inkscape erstellt.

Lizenz[Bearbeiten]

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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aktuell06:39, 13. Aug. 2017Vorschaubild der Version vom 06:39, 13. Aug. 2017870 × 931 (8 KB)Chris die Seele (Diskussion | Beiträge)User created page with UploadWizard

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