File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 420.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
----------------------------------------------------------------------
8 A Mieter erhält die gemieteten Räume in gutem bewohnbaren Zustande, namentlich mit ganzen Fenstern und Türen, heizbaren Öfen resp. Herd nebst dazu gehörenden Rosten und Ringen, schließbaren Schlössern nebst dazu gehörenden Schlüsseln usw. und verpflichtet sich, etwaige während der Mietzeit verbrannte Ofenrosten resp. sonstige Ofen- und Herdteile, verlorene oder unbrauchbar gewordene Schlüssel und Fensterscheiben auf seine Kosten machen zu lassen. Die Kosten für das Reinigen der Öfen resp. des Herdes fallen dem Mieter zu.

Sobald Mieter drei Tage nach dem Einzüge verstreichen läßt, ohne den Vermieter auf etwaige Mängel in den gemieteten Räumen aufmerksam zu machen, hat er den ordnungsmäßigen Zustand der gemieteten Räume anerkannt. 8 6. Die Kosten für bauliche Veränderungen resp. Verbesserungen oder für durch Naturereignisse entstehende Schäden trägt Vermieter. Die Vornahme solcher Arbeiten resp. Repara-. turen ist Mieter verpflichtet, jederzeit zu gestatten, und zwar ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung. ß 7. Alle Veränderungen, Anlagen und Verbesserungen im Hause und dessen Nebenteilen, d. h. Garten, Hof und Nebengebäuden, dürfen nur mit Wissen und Willen des Vermieters vorgenommen werden. 8 8. Ohne besondere Erlaubnis des Vermieters darf Mieter keine Schlafgänger halten, und darf Aftermietung der ganzen gemieteten Räume oder eines Teiles derselben ohne spezielle schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht stattfinden. 8 9. Hunde und anderes Vieh in den gemieteten Räumen zu halten, ist ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet. Die durch das erlaubte Halten von Vieh irgendwelcher Art entstehenden Unreinlichkeiten resp. Beschädigungen muß der Besitzer des betreffenden Viehes auf seine Kosten sofort beseitigen lassen. 8 10. Die Schließung des Hauses findet abends 10 Uhr statt. Der Hausschlüssel darf an niemand außer der Familie gegeben werden. Sollte der Hausschlüssel verloren gehen, so ist dem Vermieter sofort davon Anzeige zu machen, um erforderlichenfalls das betreffende Schloß und sämtliche dazu gehörenden Schlüssel auf Kosten des Mieters verändern lassen zu können. Einen zweiten Hausschlüssel darf der Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters anfertigen resp. anfertigen lassen. Dieser zweite Hausschlüssel wird beim späteren Auszuge des Mieters ohne weiteres vernichtet. . 8,11. Die Schließung der Haustür, Führung des Hausbuches, sowie die Reinigung des Straßenpflasters liegt, im Falle der Hausbesitzer nicht im Hause wohnt, dem Parterrebewohner ob. Wohnen in der Parterre-Etage zwei oder mehrere Mieter, so wählt der Vermieter einen der Mieter zur Erfüllung obiger Obliegenheiten aus. 8 12. Zur Erhaltung der allgemeinen Ordnung im Hause, sowie zur Förderung des Wohlbefindens der Bewohner desselben hat Mieter folgende Verbindlichkeiten zu übernehmen: 1. Derselbe hat darauf zu achten, dgß niemand von den Seinigen das Haus, den Hof, den Garten oder die Straße vor dem Hause verunreinige und daß, falls solches doch geschehen sollte, der Schmutz sofort entfernt werde. 2. Holz und Kohlen dürfen nur im Keller oder an dem sonst von dem Vermieter dazu bestimmten Platze, auf keinen Fall aber in der Küche oder in den sonst gemieteten Räumlichkeiten aufbewahrt oder zerkleinert werden. 3. Fremde Wäscherei im Hause ist nicht erlaubt. 4. Die Wäsche darf nur im Waschhause, nicht aber in der Küche oder in den sonst gemieteten Räumen gewaschen werden. Von dem beabsichtigten Gebrauche des Waschhauses und Trockenbodens ist dem Vermieter zeitig vorher Anzeige zu machen, da die Benutzung derselben sich nach der Reihenfolge der Meldungen richtet. Nach Beendigung der Wäsche muß das Waschhaus dem Vermieter in gesäubertem Zustande zurück übergeben werden. Die Wäsche darf nur auf dem Trockenboden oder auf dem Hofe, auf keinen Fall aber im Garten oder in der Wohnung getrocknet werden. 5. Die zu der gemieteten Wohnung führende Treppe sowie der Vorsaal sind stets in sauberem Zustande zu halten; führt eine Treppe zu mehreren Wohnungen, so haben sich die betreffenden Bewohner über das Reinhalten derselben zu verständigen. Dasselbe gilt von den Vorplätzen des Kellers und der Dach-Etage, sowie der zum Keller oder der Dach-Etage führenden Treppe. 6. Das Ausklopfen der Teppiche, Decken und anderer Gegenstände darf nur auf dem Hofe oder an dem sonst dazu angewiesenen Platze, auf keinen Fall aber in der Wohnung oder im Treppenhause oder aus dem Fenster vorgenommen werden. 7. Die Appartements sind ebenfalls wöchentlich und zwar der Reihe nach von den dieselben benutzenden Familien zu scheuern und während der acht Tage in Ordnung zu erhalten. 8. Die Verhütung von Feuersgefahr erfordert die größte Achtsamkeit auf Feuer und

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