File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 502.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin
TEXT:


(Der Verkehr mit dem Gericht in Geldsachen.)
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Klage 1. der Ehefrau des Schneiders Max Blanke zu Offenbach, Frankfurterstraße 22, Klägerin, 2. der Firma Moritz Pfeiffer zu Offenbach, Klägerin, wider den Viktualienhändler F. Braun, daselbst, Beklagten, wegen Freigabe. An das Königliche Amtsgericht Frankfurt a. M. JnterventionsHage. 1. einer Ehefrau, 2. einer Firma. (Ist dreimal zu schreiben.) Ofsenbach, den . . August 19 . . 1. Unterm . . Juni d. I. hat der Beklagte durch den Gerichtsvollzieher Steif, hier, in Sachen gegen den Ehemann der Klägerin folgende Gegenstände, als: 1. 1 Kleiderschrank, 2. 1 Bett, 3. 1 Nähmaschine pfänden lassen, welche Gegenstände Eigentum der Klägerin sind. Zum Beweise hierfür führt Klägerin an: Zu 1. den Kleiderschrank hat Klägerin mit in die Ehe gebracht. Zu 2. das Bett hat Klägerin von ihren Eltern ererbt. Zu 3. die Nähmaschine hat Klägerin mit ihrem Gelde von der Firma Neidlinger L Co. gekauft. Beweis: Eid, Zeugnis des Inhabers der Firma Neidlinger L Co. Der Beklagte ist zur Freigabe dieser Gegenstände am . . August 19 . . mündlich (durch eingeschriebenen Brief) aufgefordert. Beweis: Zeugen, Eid, Brief. 2. Unterm . . August 19 . . d. I. hat der Beklagte durch den Gerichtsvollzieher Steif, hier, in Sachen Braun gegen Blanke einen Bierdruckapparat pfänden lassen, welcher dem p. Blanke vom Kläger leihweise übergeben ist. Beweis: Leihvertrag, Eid. Der Beklagte ist zur Freigabe des gepfändeten Bierdruckapparates durch eingeschriebenen Brief vom . ? August 19 . . aufgefordert. Beweis: eingeschriebener Brief. Kläger ladet den Beklagten zu dem hier- neben anzuberaumenden Termin zur mündlichen Verhandlung vor Königliches Amtsgericht Frankfurt a. M. und wird beantragen: den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Freigabe der gepfändeten Sachen zu verurteilen. Da die gepfändeten Gegenstände in den nächsten Tagen vom Gerichtsvollzieher versteigert werden sollen, so bittet Kläger unter Bezugnahme auf die beiliegenden eidesstattlichen Versicherungen: den Verkauf durch Beschluß einzustellen. Max Blanke, Schneidermeister.

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