File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 525.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin
TEXT:


(Der Verkehr mit dem Gericht in Geldsachen.)
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Hat 1 Anlage. leugnen mutz, anerkannt, jenem aus der Waren lieferung 270 Mk. nebst Zinsen zu schulden. Durch die auf dem Revers beurkundete Abtretung des Oldemayer ist die Forderung auf mich übergegangen, und Oldemayer hat den Beklagten, wie er eidlich nicht leugnen wird, von der Abtretung in Kenntnis gesetzt. Am 1. November 19.. ist Beklagter von mir zur Zahlung der 270 Mk. aufgefordert. Beweis: Eid. Er weigert Zahlung zu leisten. In dem unten festgesetzten Termin, zu welchem ich den Verklagten vor das Königliche Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung lade, werde ich beantragen: den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 270 Mk. nebst 4 Prozent Zinsen vom 1. Okto- An ber . . . zu verurteilen, das Königliche Amtsgericht Aachen. Josef Völker. Klage auf Vertragsstrafe. Klage des Kaufmanns I. Aratz aus Mannheim, Klägers, Wider den Gutsbesitzer Johann Offermannes in Herdersläden, Beklagten, wegen Forderung. An das Königliche Amtsgericht Mannheim. Mannheim, den. . November 19 . . Auf dem Gute des Beklagten sind ausweislich der Grundakten für mich aus dem Vertrage vom 6. Februar 19 . . 16000 Mk. Restkaufgelder eingetragen, welche mit 5«/o jährlich, in vierteljährlichen, am ersten Tage eines jeden Kalendervierteljahres zu zahlenden Raten zu verzinsen sind. Nach § 3 des Vertrages hat der Beklagte, für den Fall er nicht in den ersten Tagen eines jeden Vierteljahrs die fälligen Zinsen prompt zahlt, jedesmal eine Vertragsstrafe von 150 Mk. verwirkt. Die am 1. Oktober 19 . . mit 200 Mk. fälligen Zinsen hat Beklagter, wie er eidlich nicht leugnen wird, erst am 1. November 19 . . bezahlt. Eine Vertragsstrafe von 150 Mk. ist sonach verfallen, da der Kläger sich bei Annahme der Zinsen das Recht auf die Strafe Vorbehalten hat. Beklagter weigert Zahlung trotz Aufforderung. Beweis: Eid. In dem festgesetzten Termin, zu welchem ich den Beklagten vor das Königl. Amtsgericht Mannheim zur mündlichen Verhandlung lade, werde ich beantragen: den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 150 Mk. nebst 4 Prozent Zinsen vom Tage der Klagezustellung zu verurteilen. I. Aratz.

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