File:Feldpost von Hans 1935-08-05 Fahrausweis Vaterländische Front 5.JPG

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Deutsch: Feldpostbriefe von Hans Koch, Wien, 2. Weltkrieg, Ostfront, 1922-1945

Fehrausweis

TEXT
Auszug aus den Beförderungsbestimmunge.
1.) Anspruchsberechtigt: Nicht im selbständigen Erwerb stehende erholungsbedürftige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und die Begleitpersonen bei gemeinschaftlichen Reisen zu einem mindestens dreiwöchigen Erholungsaufenthalt im Inland und zurück.
Jugendliche vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben sich über Verlangen mit einem in deutscher Sprache abgefaßten Dokument auszuweisen, aus dem ihr Alter unzweifelhaft zu ersehen ist.
2.) Begleitpersonen: Für je 9 Kinder (Jugendliche) ist 1 Begleitperson zulässig; beträgt die Zahl der Kinder (Jugendlichen) weniger als 9 (aber mindestens 5) 1 Begleitperson, für die 9 oder ein Vielfaches von 9 übersteigende REstzahl 1 Begleitperson.
Für alle zurückreisende Kinder oder allein zur Abholung von Kindern (Jugendlichen) oder für allein vom Transport zurückreisende Begleitpersonen wird die Fahrpreisbegünstigung nur für die kürzeste in Betracht kommende Strecke gewährt.
Begleitpersonen müssen den von dem Kinderferienwerk der Vaterländischen Front ausgestellten und mit deren Stempel versehenen Begleitausweis vorweisen und haben bei der Begleitung eines Transportes eine Armbinde sichtbar zu tragen.
3.) Ausfertigung der Fahrausweise: Die Fahrausweise weden von der Bundesgeschäftsstelle des Kinderferienwerkes der Vaterländischen Front sowie von den Landesstellen des Kinderfereinwerkes der Vaterländischen Front ausgestellt.
4.) Gesellschaftskarten: Bei mehr als 10 Fahrtteilnehmern muß jede person mit einer Gesellschaftskarte (für Zählzwecke) versehen sein. Bei Sonderzügen entfällt die Ausgabe von Gesellschaftskarten.
5.) Fahrtunterbrechung: Einmalig zulässig nur mit Bewilligung jener Bundesbahndirektion, in deren Bereich der Fahrtantrittsbahnhof liegt, gegen Einholung der bahnseitigen Bestätigung.
6.) Bahnseitige Änderung der Eintragungen im Fahrausweise: Der Fahrtantrittsbahnhof ist verpflichtet, unrichtige Angaben im Fahrausweise bezüglich der benutzten Zuggattung, der vorgeschriebenen Fahrtantrittsbahnhofes, der Anzahl der beförderten Teilnehmer und dgl. gelegentlich der Abstempelung desselben unter Beisetzung des Bahnhofstagesstempels richtigzustellen. Personen, die über die im Ausweis angegebene Anzahl hinaus im Zuge angetroffen werden, werden als Reisende ohn gültigen Fahrausweis behandelt.
Fahrausweise mit eigenmächtigen Radierungen, Durchstreichungen, Überschreibungen oder Abänderungen sind ungültig.
7.) Anmeldung: Gruppen von mehr als 50 Personen sind spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt in dem Fahrtantrittsbahnhof anzumelden.
8.) Ablehnung der Beförderung zu ermäßigten Preisen: Kann aus Rücksicht des Betriebes erfolgen.
Raum für die Anbringung des Bahnhofsstempels bei Fahrtunterbrechung
Fahrtunterbrechung
Weiterfahrt
Date
Source Own work
Author Thirunavukkarasye-Raveendran

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