File:Göttingen-SUB-atrium.03.JPG

From Wikimedia Commons, the free media repository
Jump to navigation Jump to search

Original file(2,848 × 2,136 pixels, file size: 204 KB, MIME type: image/jpeg)

Captions

Captions

Add a one-line explanation of what this file represents
  • Description: Göttingen, SUB Library, Atrium, art
  • Author: Thangmar, photo taken myself, 22.07.2005
  • Licence:
Public domain I, the copyright holder of this work, release this work into the public domain. This applies worldwide.
In some countries this may not be legally possible; if so:
I grant anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law.

Copyright information:

Innenaufnahmen sind nicht generell unzulässig!

Darf man Gebäude und öffentlich aufgestellte Kunstwerke fotografieren und auf einer Website veröffentlichen?

Nach § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG ist es zulässig,

   * 1. Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder
   * 2. andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken,
die sich an einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Orte bleibend befinden,
zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich
vorzuführen und durch Rundfunk zu senden.

Fotos von (auch privaten) Gebäuden oder Gebäudeteilen dürfen daher immer veröffentlicht werden, soweit sie öffentlich zugänglich oder einsehbar sind, Fotos von Kunstwerken (Statuen, Reliefe, Wandmalereien) nur dann, wenn sie sich an einem öffentlichen Ort befinden.

  • Ein Museum gilt nicht als öffentlicher Ort.
  • Von solchen Kunstwerken angefertigte Fotos können auch kommerziell verwertet werden.
  • Die Abbildungen dürfen aber nicht verändert (beispielsweise stilisiert wiedergegeben) werden.
  • Die SUB Göttingen ist kein Museum, sondern eine öffentliche und jedermann zugängliche Bibliothek, also ein öffentlicher Ort nach § 54 I Nr. 1 UrhG. Es ist dort nicht verboten, Fotos zu machen. Personen sind nicht fotografiert worden.

Weiter handelt es sich auch beim Bibliotheksgebäude selbst um ein "Werk der Baukunst" in sich selbst, da sie ein hervorragendes Beispiel moderner Architektur ist. Die dort abgebildeten Werke der bildenden Kunst nach Werkstücken fallen unter § 54 I Nr. 2 UrhG und dürfen fotografiert werden.

File history

Click on a date/time to view the file as it appeared at that time.

Date/TimeThumbnailDimensionsUserComment
current15:37, 6 August 2005Thumbnail for version as of 15:37, 6 August 20052,848 × 2,136 (204 KB)Thangmar (talk | contribs)*'''Description''': Göttingen, SUB Library, Atrium, art *'''Author''': Thangmar, photo taken myself, 22.07.2005 *'''Licence''': {{PD}}

There are no pages that use this file.

Metadata