File:HebererWW.jpg

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Originaldatei(475 × 800 Pixel, Dateigröße: 249 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Beschreibung
Deutsch: Heberer, Wolfgang Wilhelm (ca.1675 – 1721), Königl.-Polnischer und Kurfürstlich.-Sächsischer sowie Hofgräflicher Pappenheimischer Rat, Syndicus, Konsistorialpräsident u. Lehensprobst sowie Reichsquartiermeister des Heiligen Römischen Reichs
Datum nicht bekannt , vor 1721
Quelle Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, Porträtsammlung, Inventar-Nr. PORT_00125428 [1]
Urheber Vogel, Bernhard (1683-1737), Kupferstecher, Zierl, Johann Carl (1679-1744), Maler
Remarks
InfoField
Deutsch: Zum AZ: 47013/1/2014 hat die österreichische Nationalbibliothek am 24.10.2014 mitgeteilt, dass das Bild ist urheberrechtsfrei, nicht jedoch „gemeinfrei“ im Sinne einer „Commons“-Lizenz (des US-Rechts) sei. Da es Sammlungsbestand der Nationalbibliothek sei, unterliege es deren Benützungsrichtlinien (http://www.onb.ac.at/ben/gebuehren_verwendungsentgelte.htm). Die Verwendung ihrer Voransichten bis zu einer maximalen Auflösung von 800x600px sei auf privaten und/oder wissenschaftlichen Websites unter Nennung des Quellennachweises gestattet – auch auf Wikipedia. Sollte das Bild anderweitig verbreitet/verwendet werden, müste erneut Rücksprache mit ihr gehalten werden und ggf. wären Publikationsgebühren zu entrichten.

Lizenz

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Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Ursprüngliches Datei-Logbuch

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  • 2014-11-25 13:17:46 Ludecus (254524 Bytes) {{Information |Beschreibung = Heberer, Wolfgang Wilhelm (ca.1675 – 1721), Königl.-Polnischer und Kurfürstlich.-Sächsischer sowie Hofgräflicher Pappenheimischer Rat, [[Syndicus]], Konsistorialpräsident u. Lehensprobst sowie Reichsquartiermeis…

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aktuell23:04, 26. Nov. 2014Vorschaubild der Version vom 23:04, 26. Nov. 2014475 × 800 (249 KB)Wdwdbot (Diskussion | Beiträge)Bot Move: Original uploader of this revision (#1) was Ludecus at de.wikipedia

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