File:Heinz Buchholz Berufsverbot Reichskunstkammer 1935.jpg

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Bildtexte

Kurzbeschreibungen

Berufsverbot für den Maler und Grafiker Heinz Buchholz durch die Rechskunstkammer

Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung Schreiben des Präsidenten der Reichskunstkammer, in dem dem Maler Heinz Buchholz verboten wird, seinen Beruf auszuüben.
Datum 8.3.1935
Quelle Familie von Heinz Buchholz, Schreiben/Urkunde des Präsident der NS-Reichskulturkammer der Bildeneden Künste Berlin
Urheber Präsidenten der NS-Reichskunstkammer
Deutsch: Schreiben des Präsidenten der Reichskunstkammer, de:Eugen Hönig, vom 8. März 1935 an den Berliner Maler und Grafiker Maler de:Heinz Buchholz, in dem ihm verboten wird, seinen Beruf auszuüben

Lizenz[Bearbeiten]

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