File:Nsdap gauleiter friedrich hildebrandt.jpg
Originaldatei (2.148 × 3.000 Pixel, Dateigröße: 719 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
Bildtexte
Beschreibung
[Bearbeiten]BeschreibungNsdap gauleiter friedrich hildebrandt.jpg |
English: Gauleiter Friedrich Hildebrandt |
Datum | |
Quelle | schroeder: chronik arbeitsgau VI. mecklenburg. niederdeutscher beobachter gmbh, schwerin 1936 |
Urheber | unknow photograph |
Lizenz
[Bearbeiten]Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden.
| |
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen. |
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 13:59, 2. Sep. 2017 | 2.148 × 3.000 (719 KB) | 1970gemini (Diskussion | Beiträge) | überarbeitet | |
22:51, 7. Feb. 2017 | 2.148 × 3.000 (2,02 MB) | War dog 66 (Diskussion | Beiträge) | User created page with UploadWizard |
Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Keine Seiten verwenden diese Datei.
Globale Dateiverwendung
Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:
- Verwendung auf de.wikipedia.org
- Verwendung auf fi.wikipedia.org
- Verwendung auf ja.wikipedia.org
- Verwendung auf nl.wikipedia.org
- Verwendung auf pl.wikipedia.org
- Verwendung auf ru.wikipedia.org
Metadaten
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Speicherzeitpunkt | 23:42, 7. Feb. 2017 |
---|