File:Wappen Aying.svg

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Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Ayingim Landkreis München, Bayern
English: of the municipality of Ayingin the district of München, in Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: In Blau ein silberner Pfahl; vorne ein goldener Palmzweig; hinten übereinander zwei goldene Bügelkronen.
Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazure
Datum 14.05.1979
Provenienz
Deutsch: Der silberne Pfahl, ein heraldisches Straßensymbol, versinnbildlicht die Römerstraße von Augsburg nach Salzburg, die das Gemeindegebiet durchzog und noch heute als dammartige Erhebung in der Flur erkennbar ist. Durch Bodenfunde ist eine römische Siedlung gesichert. Die Palme, ein Märtyrer-Attribut und heraldisches Symbol des Klosters St. Emmeram in Regensburg, erinnert an das Emmeram-Martyrium, das 652 an der Straßenstation Kleinhelfendorf stattgefunden haben soll. Schon im 8. Jahrhundert ist ein Vorgängerbau der über dem Marterstein errichteten Kapelle St. Emmeram nachweisbar. Auch die Pfarrkirche wurde St. Emmeram geweiht. Kleinhelfendorf entwickelte sich zu einer vielbesuchten Wallfahrt. Die zwei goldenen Bügelkronen versinnbildlichen den karolingischen Königshof in Kleinhelfendorf, der 940 als Schenkung Kaiser Ottos I. an das Kloster St. Emmeram kam. Die Farbgebung in Silber und Blau verweist auf den seit dem 8. Jahrhundert nachweisbaren herzoglichen Besitz, der zum Teil zu Königsgut wurde. Die Gemeinde Aying entstand 1978 im Zuge der Gemeindegebietsreform durch Zusammenlegung der Gemeinden Helfendorf und Peiß. Das seit 1971 von der Gemeinde Helfendorf geführte Wappen wurde 1979 unverändert übernommen.
Künstler
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Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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