File:Wappen Blindheim.svg
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Dateiinformationen
Strukturierte Daten
Bildtexte
Beschreibung[Bearbeiten]
Wappen InfoField | Deutsch: der Gemeinde Blindheim im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau
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Blasonierung InfoField | Unter rotem Schildhaupt, darin ein durchgehendes silbernes Balkenkreuz, schräggeteilt von Silber und Schwarz, überdeckt von einem golden gekrönten natürlichen Wassermann mit zwei aufgebogenen goldenen Fischschwänzen, der in der Rechten eine rote Hellebarde und in der Linken ein rotes Fass hält, aus dem silbernes Wasser strömt. |
Referenzen InfoField | |
Tingierung (BY) InfoField | argentorcarnationgulessable |
Datum |
1985 date QS:P571,+1985-00-00T00:00:00Z/9 |
Provenienz | Die Gemeinde Blindheim besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Blindheim, Unterglauheim und Wolpertstetten. Der Wassermann stammt aus dem ehemaligen Wappen von Unterglauheim von 1967 und weist auf die Brunnenfelder im Gemeindegebiet hin. Die Hellebarde stammt aus dem Wappen des Ritters Heinrich von Schlaitdorf (Schleifdorf), der 1215 die Kapelle und Besitzungen in Wolpertstetten an das Kloster Kaisheim verkauft hat. Die Schrägteilung von Silber und Schwarz ist dem Wappen der Ritter von Blindheim entnommen, die zwischen 1256 und 1471 nachweisbar sind. Das weiße Kreuz auf rotem Grund ist das Wappen von Prinz Eugen von Savoyen und erinnert an die Schlacht von Höchstädt während des Spanischen Erbfolgekriegs 1704. Die Schlacht fand zwischen Blindheim und Lutzingen statt. Prinz Eugen von Savoyen und John Churchill, Herzog von Marlborough besiegten damals die bayerischen und französischen Truppen. |
Künstler InfoField | Original: Autor/-in unbekannt Vektor: |
Quelle | Website www.vg-hoechstaedt.de |
Andere Versionen |
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SVG‑Erstellung InfoField |
Lizenz[Bearbeiten]
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 08:09, 14. Nov. 2020 | 734 × 815 (260 KB) | Gliwi (Diskussion | Beiträge) | Korrektur basierend auf amtlich geführtem Wappen der Gemeinde. Korrektur der Tingierung. | |
09:53, 6. Jan. 2015 | 698 × 806 (112 KB) | Gliwi (Diskussion | Beiträge) | Farblich an die heraldischen Anforderungen angepasst. Quelle:/Source: http://www.blindheim.de/ Die Form des Schildes wurde an die heraldischen Anforderungen angepasst. | ||
06:01, 2. Apr. 2014 | 708 × 773 (108 KB) | Gliwi (Diskussion | Beiträge) | {{Information |Description=Deutsch: Wappen von Blindheim, English: Coat of Arms of Blindheim |Source=http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/ |Date=02.04.2014 |Author=Gliwi |Permission= |other_versions= }} |
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Breite | 733.52728 |
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Höhe | 815.3692 |