File:Wappen Hemmersheim.svg

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Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 559 Pixel, Dateigröße: 15 KB)

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Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Hemmersheimim Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern
English: of the municipality of Hemmersheimin the district of Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geteilt; oben in Silber ein durchgehendes schwarzes Tatzenkreuz, belegt mit einer goldenen heraldischen Lilie, unten gespalten, vorne in Rot drei gesenkte silberne Spitzen, hinten geviert von Silber und Schwarz.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorgulessable
Datum 23.10.1985
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Hemmersheim besteht seit 1972 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Hemmersheim, Gülchsheim, Lipprichshausen und Pfahlenheim. Die drei silbernen Spitzen in Rot, der fränkische Rechen, weisen auf die einstige Zugehörigkeit des Gemeindegebiets zum Hochstift Würzburg. Als Grundherren sind neben dem Hochstift Würzburg der Deutsche Orden und die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach bekannt. Daran erinnern das schwarze Tatzenkreuz, die Wappenfigur des Deutschen Ordens, sowie die Zollernvierung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Die goldene Lilie ist aus dem Wappen des Würzburger Stifts St. Burkard entnommen, das bis zum 16. Jahrhundert das Präsentationsrecht für die Pfarrei St. Kilian in Hemmersheim innehatte.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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