File:Wappen von Eußenheim.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 640 × 713 Pixel, Dateigröße: 114 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Eußenheimim Landkreis Main-Spessart, Bayern
English: of the municipality of Eußenheimin the district of Main-Spessart, in Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: In Rot eine gestürzte eingeschweifte goldene Spitze, darin drei zwei zu eins gestellte rote heraldische Rosen mit goldenen Butzen und silbernen Kelchblättern; vorne ein verdoppelter silberner Rautenschrägbalken, hinten ein schräg links gestellter silberner Eschenzweig.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorgules
Datum 14. April 1980
date QS:P571,+1980-04-14T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Eußenheim besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Aschfeld, Bühler, Eußenheim, Hundsbach, Münster und Obersfeld. Drei von diesen Orten führten Wappen, aus denen die wichtigsten Wappenfiguren übernommen wurden. Die heraldischen Rosen sind dem Wappen der Heußlein von Eußenheim entnommen, die seit dem 14. Jahrhundert in Eußenheim belegt und 1870 ausgestorben sind. Sie führten in Gold drei zwei zu eins gestellte rote Rosen. In der vorderen Schildhälfte des Gemeindewappens steht das Wappen der Herren von Bickenbach. Sie hatten die Grundherrschaft in Bühler inne und verkauften ihren Besitz 1469 an den Fürstbischof von Würzburg. Das silberne Eschenblatt steht redend für den Ortsnamen Aschfeld. Die Farben Rot und Silber weisen auf die Zugehörigkeit zum Hochstift Würzburg hin. Sie vertreten zugleich die anderen einst selbstständigen Gemeinden, die kein eigenes Wappen führten.
Künstler
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Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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05:53, 2. Aug. 2014Vorschaubild der Version vom 05:53, 2. Aug. 2014708 × 773 (92 KB)Gliwi (Diskussion | Beiträge){{Information |Description=Deutsch: Wappen von Eußenheim, English: Coat of Arms of Eußenheim |Source=http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/ |Date=01.08.2014 |Author=Gliwi |Permission= |other_versions= }}

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