File:Ww2 poster oct0404.jpg

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Originaldatei(2.110 × 2.847 Pixel, Dateigröße: 1,84 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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U.S. Government Printing Office
Beschreibung
English: World War II, propaganda poster: Let's catch him with his "Panzers" down!
A political cartoon of Adolf Hitler in swastika-covered boxers. Destroyed Panzer tanks litter the background.
Français : Une caricature d'Adolf Hitler avec un caleçon couvert de croix gammée. En arrière-plan, on aperçoit des tanks détruits.
Quelle Northwestern University Library, poster database. U.S. Government Printing Office.
Urheber U.S. Government Printing Office
Genehmigung
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Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist. Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell15:04, 24. Sep. 2019Vorschaubild der Version vom 15:04, 24. Sep. 20192.110 × 2.847 (1,84 MB)Gunnar.offel (Diskussion | Beiträge)Reproduced from File:Let's catch him with his "panzers" down^ We will - if we keep `em firing^ - NARA - 534769.tif * HiRes * cleaned colors * cleaned background * Lumination reworked
18:44, 25. Jan. 2005Vorschaubild der Version vom 18:44, 25. Jan. 2005354 × 475 (40 KB)Get It (Diskussion | Beiträge)will add info after upload

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