File talk:Asmus-2.jpg

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Freigabe unter GFDL[edit]

Das Bild wurden vom Künstler Dieter Asmus per Mail unter GFDL freigegeben. Dieter Asmus verfügt auch über die vollumfänglichen Nutzungsrechte des Fotografen Roland Göb-Hecklau („Lieber Dieter Asmus, Es freut mich wenn Ihnen die Fotos gefallen, die ich in der Stadtgalerie Kiel gemacht habe. Selbstverständlich können Sie frei über sie verfügen. Mit freundlichen Grüßen Roland Göb-Hecklau“). Einen entsprechenden Nachweis liegt der Wikipedia unter [Ticket#2006011510001798] vor. VG BILD-KUNST wurde vom Künstler mit Schreiben vom 12.Januar 2006 über die Freigabe unterrichtet und gebeten, hier also nicht fordernd tätig zu werden (zumal es sich nicht um Repros von Kunstwerken, sondern um „Situationsfotos“ handelt: 1. „Dieter Asmus vor seinem Bild ´Froschtest (Dr. Rock)´“, 2. „Besucher vor dem Ölbild ´Ski-Urlauberin´ von Dieter Asmus“; beide fotografiert von Roland-Göb Hecklau (der mir die Rechte an den Fotos abgetreten hat).“ --ST 13:05, 15. Jan 2006 (CET)

Damit scheint der Fall ein glückliches Ende gefunden zu haben. Unser Dank gilt dem Wikipedia-Mitarbeiter, dem Fotografen, dem Künstler und der VG Bild-Kunst. Offen ist, ob Situationsfoto ein Fachbegriff der VG Bild-Kunst ist. --Historiograf 18:18, 15. Jan 2006 (CET)


VG Bild-Kunst und freie Lizenzen[edit]

Die folgende Diskussion wurde hierher kopiert, da ein allgemeines Interesse gegeben scheint:

Lieber CRUX: Du hast die beiden Bilder in dem Artikel über Dieter Asmus gelöscht. Ich habe Deine Warnungen befolgt, alles zweimal gelesen und verstehe es trotzdem nicht. Die Fotos sind von einem Freund während der Ausstellung in Kiel gemacht worden. Er hat erlaubt, daß ich sie für Wikipedia verwende. Den künstler selbst habe ich gefagt, ob er Einwände hat. Antwort: Nein! Was also muß ich tun, damit die Bilder wieder reinkönnen, denn ein Kunstartikel ohne Bilder ist nur die Hälfte wert! Herzliche Grüße Armin Schreiber

Hallo Armin, die Erlaubnis des Fotografen, der ein Bild fotografiert hat, ist in den seltensten Fällen von Bedeutung. Es kommt vielmehr darauf an, die Erlaubnis des Künstlers zu haben und auch nachweisen zu können. Das Problem dabei ist, dass der Künstler die Verwertung seiner Bilder möglicherweise einer Verwertungsgesellschaft (etwa VG Wort und Bild) vergeben hat und so selbst nicht mehr über die Rechte verfügen kann. Dem Urheber muss außerdem eindeutig klar sein, dass auch die kommerzielle Verwendung des Bildes gestattet werden muss. --ST 11:51, 10. Jan 2006 (CET)

Lieber CRUX, ich danke Dir für die schnelle Antwort!! Ich habe - nach Rücksprache mit dem Künstler - extra diese Fotos ausgewählt, denn, wie Du richtig vermutest, wird er ansonsten durch VG Bild vertreten, aber diese Abbildungen hat er ausdrücklich freigegeben. Was also ist zu tun. Entschuldige bitte, wenn ich Deine Zeit in Anspruch nehme, aber da ich noch weitere Artikel geschrieben habe (Fritz Koch z.B.) und schreiben möchte, ist das für mich von grundsätzlicher Bedeutung. Nachtrag: VG Bild tritt im Fall Asmus übrigens erst dann in Aktion, wenn es sich um Repros der Bilder handelt, Situationsphotos ( wie hier ) sind davon nicht berührt. Gruß: Armin

Lies dir bitte erst mal de:Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Wie_weit_gehen_Urheberrecht_bzw._Vermarktungsrecht? durch. Gruß --ST 13:46, 10. Jan 2006 (CET)

Hallo CRUX nochmal, Entschuldiging bitte, aber ich habe keinen direkten Anhaltspunkt gefunden. Könnte es sein,daß ich einen formalen Fehler gemacht habe ?

Lieber Steschke, ich bin gleich auf Deine Seite gegangen, weil ich ohne Hilfe nicht weiterkomme: Die beiden Fotos, die gelöscht worden sind, hat ein Bekannter während einer Ausstelllung der Künstlers in Kiel gemacht und mir überlassen. Er hat erlaubt, daß ich sie bei Wikipedia einstelle. Der Künstler Dieter Asmus hat seine Zustimmung ebenfalls gegeben: Was ist jetzt der Weg, damit die Bilder wieder eingestellt ( und nicht mehr gelöscht ) werden können? Würdest du mir bitte helfen? Gruß: Armin Schreiber

Hallo Armin, die Urheberrechtsfrage ist eine höchst komplizierte Materie, durch die letztendlich auch niemand vollständig hindurchschauen kann, weil viele Fragen nicht abschließend geklärt sind. Insbesondere bei der Freigabe von Bildern, die einer Verwertungsgesellschaft übertragen wurden, ist der Urheber weitgehend entmündigt und kann nach der im angesprochenen Verweis geführten Debatte nicht mehr frei über die Verwendung seiner Bilder entscheiden. Wenn also nun der Künstler einerseits vertraglich an eine durch Gesetz mit besonderen Rechten ausgestatteten Gesellschaft gebunden ist, die (vermutlich) sämtliche Verwertungsrechte reguliert, kann er nicht andererseits sein Werk unter eine Lizenz stellen, die eine freie Nutzung - auch kommerziell, etwa für den Druck von Postkarten, Postern etc. - seiner Bilder zulässt. Der Leidtragende ist am Ende der Nutzer, der auf die unzulässige Zusage des Künstlers vertraut hat und sich gegebenenfalls einem Prozess ausgesetzt sieht, dessen Ausgang nach aktueller Kenntnis völlig ungewiss ist mit dem damit verbundenen Kostenrisiko. Diesem Risiko ist die Wikipedia, aber auch jeder weitere Verwerter der Bilder ausgesetzt. Wie du sicher gesehen hast, habe ich mich in der genannten Diskussion gegen diese Regelung ausgesprochen. Andererseits stelle ich mich auch nicht hin und sage, ich bin mir meiner Position so sicher, dass ich die Verantwortung (Haftung) für diese Meinung übernehme. Wenn du die dortige Diskussion verfolgst, könnte durch eine unzulässige Freigabe von Bildern auch eine Zahlungsverpflichtung gegen den Künstler entstehen. Ich denke, wir können diese Bilder nur mit einer verbindlichen Erklärung der VG Wort+Bild einstellen, dass diese der Freigabe zustimmt. Ohne die Zustimmung würde derzeit die Finger davon lassen. --ST 20:55, 10. Jan 2006 (CET)
Lieber Steschke, ich danke Dir für Deine Erläuterungen. Ich werde mich um die Freigabe durch VG Bild bemühen und frage dann noch einmal, wo und wie diese verbindliche Zustimmung zu vermerken ist. Gruß: Armin

ST, vielleicht wäre es eine gute Idee, sich bei Verwertungsgesellschaften nicht so weit vorzuwagen, bevor man Sicheres weiss. GEMA und VG Bild-Kunst (VG Wort+Bild gibt es nicht) haben unterschiedliche Wahrnehmungsverträge. Wir sollten hier versuchen gemeinsam http://www.bildkunst.de/vertragbr12.html zu verstehen. Lies bitte den Vertrag genau und beantworte dann die folgende mir offene Fragen:

  • Wird das für die Online-Nutzung seit 2003 erforderliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur in § 1 lit. r angespochen, der sich wiederum auf lit. l (für BG I) bezieht? Während bei l eine Rückübertragung im Einzelfall möglich ist, gilt dies für r nicht.

Eine Anfrage bei der VG Bild-Kunst ist illusorisch. Diese ist an ihre Tarife gebunden. Wenn die WP als kulturelles Projekt eingestuft wird, gilt bei einer Nutzung bis 100.000 Zugriffe eine monatliche Gebühr von 15 Euro. Es braucht wohl nicht lang diskutiert werden, dass dies mit Blick auf freie Inhalte nicht in Betracht kommt.
Dieter Asmus wird laut Datenbank von der VG Bild-Kunst vertreten. Wenn meine Interpretation stimmt, kann er aufgrund des Wahrnehmungsvertrags nicht mehr über die Online-Rechte verfügen, es ist wohl auch keine Rückübertragung für einen Einzelfall möglich. --Historiograf 19:39, 12. Jan 2006 (CET)

Nachdem ich das jetzt etwa 30 mal gelesen habe: Nach „l“ bedarf die Lizensierung der Zustimmung für einige Ausnahmen, für digitalisierte Datenbanken etc. nach „r“ ist das nicht erforderlich. Vollständige Entmündigung, kein Raum für zusätzliche Lizensierungen durch den Urheber etwa für freie Lizenzen. --ST 20:39, 12. Jan 2006 (CET)

Lieber Steschke, ich komme noch einmal auf die Löschung der beiden Abbildungen im Text zu Dieter Asmus zurück. Nach einem Telefonat ( geführt von Herrn Asmus ) mit Frau Witsch von der VG BILD-KUNST liegt der Fall so: Der Künstler, der in diesem Fall die Bildrechte wie auch das Copyright an den Fotografien besitzt, muß der VG BILD-KUNST schriftlich mitteilen, welche Fotografien er für den Eintrag bei Wikipedia freistellen will. VG BILD-KUNST registriert diesen Sachverhalt und gibt ihn an die Partner in den USA weiter. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt aus Kostengründen nicht. Mir liegt nun eine Kopie dieser Mitteilung des Künstlers an VG BILD-KUNST vor, desgleichen ein E-Mail des Fotografen, indem er dem Künstler die Rechte an den Fotos überläßt: Wie ist nun weiter zu verfahren, damit bei einem erneuten Versuch die Bilder nicht gelöscht werden. Ich hoffe, ich nerve Dich nicht. Gruß:Armin

Hallo Achim, ich hatte das bereits gelesen. Es hat mir nur die Sprache (Schrift) verschlagen, dass VG Bild-Kunst hier kooperiert. Mache bitte folgendes: Lade das Bild hoch (kurze Info an mich). Schicke beide Mails als Weiterleitung an info@wikipedia.de und nenne dort den Link auf das Bild. Ein Admin, der die Mail erhält, soll dann bitte die Info in die Bildbeschreibung eintragen. Dann sollte alles geregelt sein. Vielen Dank für deine Mühen. Gruß --ST 19:03, 13. Jan 2006 (CET)

Mit Blick auf http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2006-January/000286.html halte ich es für dringend geboten, diese Diskussion auf einer anderen dafür geeigneten Seite (Bildrechte) zu dokumentieren. Um eine brauchbare Praxis darauf aufbauen zu können, ist es nicht angemessen, die entsprechende Korrespondenz nur intern im OTRS zu verwalten. Eine schriftliche Bestätigung der allgemeinen Praxis und nicht nur des Einzelfalls durch die VG Bild-Kunst wäre erforderlich. Ich will nicht hoffen, dass viele Fotografen, die für uns tätig sind, Wahrnehmungsverträge mit der VG Bild-Kunst geschlossen haben, denn diese müssten wohl auch im Einzelfall die Rechte für jedes einzelne Bild zurückrufen. --Historiograf 20:02, 13. Jan 2006 (CET)

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