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daß der hiesige Verein von dem
Direct. actor. nichts weiter ver-
langt habe, als daß es die Angele-
genheit allen Vereinen hätte mit-
theilen und das Resultat davon
dem hiesigen Verein bekannt
machen sollen. Wenn Hr. Meiß-
ner gegen den hiesigen Verein
denunciando verfahren wolle,
so möge er es thun. Der hiesige
Verein bleibe bei dem von ihm
gestellten Antrage stehen.
Da nun unser Vorstand in seinem
Privatschreiben von einem “ sogenann-
ten Directorium actorum “ gesprochen
hatte, so erhielt unser Director, Herr
Rector Buschbeck, unterm 30ten April
1852 ebenfalls eine private Zuschrift,
in welcher außer Anderem Herr Rei-
chelt erklärt, daß er in Folge der
Zuschrift unseres Vorstandes plötzlich
dazu bestimmt worden sei, seinem
Zaudern, das Directorium actorum
abzugeben, ein Ende zu machen und