File talk:Epistula L pagina 30.jpg

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Mangel so schnell als möglich aufmerksam
zu machen und seine Abstellung sofort zu
bewirken. Es hat dies nicht nur nicht ge-
than, sondern auch noch zu seiner Rechtfer-
tigung die zur Zeit noch nicht erfolgte Be-
stätigung dieser Statuten von Seiten der
Regierungsbehörde, als dem Genügeleisten
des gestellten Antrags entgegenstehend, an-
geführt. Sonach ist klar, daß das Direct. actor.
den Statuten selbst und zwar zuerst eine
bindende Kraft nicht beigelegt hat. Für
seine Maaßnahmen in dieser Angelegen-
heit hält das Direct. actor. sich nicht verbun-
den, nach den Statuten zu verfahren, wir
aber sollen sie für uns für verbindlich erach-
ten. Die Brudervereine mögen den
Rechtssinn und die Partheilosigkeit darin
suchen und wenn sie auch nur eine Spur
davon finden, wollen wir sie glücklich prei-
sen; wir bedauern, es nicht zu vermögen.
   Die geehrten Brudervereine werden
ferner erkennen, wie sonderbar es sich
ausnimmt, wenn das Direct. actor. als
Grund, daß es den von uns gestellten