File talk:Titelbild Heinz Brandt der Fremdenlegionär Band 73 Erscheinungsjahr 1914.jpg
Jump to navigation
Jump to search
Da mir das Verfahren hier zu kompliziert und englisch ist - ich wage zu beweifeln, daß die Urheberrechtsangabe so paßt und mit deutschem Recht (was hier auch zu beachten ist) übereinstimmt. Wer das gezeichnet hat und ob der dann siebzig Jahre tod ist, ist die frage. Wenn das müßte die 100 Jahre-Regelung greifen, aber da weiß ich nicht wie es hier gehandhabt wird.--Sarkana frag den ℑ Vampir 16:06, 7 January 2018 (UTC)